Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln bedeutet, dass Arbeitsmittel über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg auf ordnungsgemäße Funktion und Eignung kontrolliert werden. Es muss sichergestellt  sein, dass die Arbeitsmittel bei bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Arbeitsmittel müssen deshalb immer wieder einer Arbeitsmittelprüfung unterzogen werden.

Folgende Prüfungen biete ich an:

  Prüfung von Leitern und Tritten (nach BetrSichV §14, DGUV Information 208-016)
  Prüfung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) (nach DGUV Grundsatz 312-906)
  Prüfung von Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Hebebänder) (nach BetrSichV §14, TRBS 1201) )
  Regalprüfungen (nach BetrSichV, DGUV Regel 108-007)
  Prüfung von Baumaschinen (Bagger, Lader, Verdichter,…) (nach BetrSichV, DGUV Regel 100-500)
  Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (nach BetrSichV, DGUV Information 203-071)

Gerne unterstütze ich Ihr Unternehmen auch bei der Organisation erforderlicher Eigenprüfungen, wie Verbandkästen, etc. (nach BetrSichV §14)
oder entwickle mit Ihnen zusammen ein praxisorientiertes Prüfmanagementsystem.

Durch meine Partner kann ich folgende Prüfungen anbieten:

  • Feuerlöscher
    (nach DGUV Information 205-001)